Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundepension Bergparadies im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

Begriffsbestimmung
„Hundepension“ bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung des Unternehmen Hundepension Bergparadies verbleibt. „Hundetagesbetreuung“ bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht bleibt.

Besichtigung/Beratung/Buchung
Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung und medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel, wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes, sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten, sind der Hundepension bei der Buchung mitzuteilen. Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundepension Bergparadies jederzeit erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundepension bei auftretenden gesundheitlichen oder psychischen Störungen, sowie Eingewöhnungsprobleme des Hundes die das gewöhnliche Maß übersteigen, sofort benachrichtigt. Weiters wird der Hundehalter bzw. die Kontaktperson benachrichtigt, falls der Hund in der Hundepension Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, wodurch eine gefahrlose Führung unmöglich gemacht wird. Der Hundehalter, oder die angegebene Kontaktperson, hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund abgeholt wird. Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig, aktuell und wahrheitsgetreu sind.

Haftung
Für Erkrankungen, Verletzungen, Entlaufen, Diebstahl oder Ableben des Hundes während des Aufenthalts besteht für die Hundepension nur eine Haftung, bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten, ebenso für Folgeschäden, resultierend aus Entlaufen des Hundes. Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters (z.B.: Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, etc.) übernimmt die Hundepension Bergparadies keine Haftung. Der Hundehalter hält die Hundepension gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.

Zahlung
Der Kunde verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen. Diese sind bis zur nächsten Änderung gültig. Der Hundepensionspreis wird Im Voraus und in bar oder nach Absprache per Überweisung auf das Konto:
RAIFFEISEN BANK LURNFELD-MÖLLTAL EGEN, BANKSTELLE LENDORF
BIC: RZKTAT2K412 IBAN: AT223941200000342188
Kontoinhaber: Michael Pließnig – Hundepension Bergparadies entrichtet. Zusätzlich entstandene Leistungen wie Tagesbetreuung, Verlängerung der Betreuungszeit, Notpension, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich Hundepension Bergparadies das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Kunde den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.

Impfung/Krankheit/Tod
Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension Bergparadies, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundepension Bergparadies hinterlegt. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass in Notfällen und bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen die erforderliche Behandlung bei einem Tierarzt erfolgt, der von der Hundepension Bergparadies bestimmt wird. Die Hundepension wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden eine Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Hundes zu beauftragen. Die Kosten übernimmt der Hundehalter. Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Sollte eine Behandlung durch die Hundepension Bergparadies nötig werden, wird diese auf Kosten des Hundehalters durchgeführt werden. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Hundehalter des Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Pensions- und Besucherhunde Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. Auf Wunsch wird die Hundepension Bergparadies einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.

Futter
Bei Abgabe des Hundes ist jeder Besitzer dazu verpflichtet, das gewünschte Futter für die Aufenthaltszeit mitzubringen. Wenn dies nicht der Fall ist, bekommt der Hund „Rinti“ Trockenfutter. Bei Futterumstellung ist es möglich, dass bei dem Hund Durchfall auftreten kann. Sollte dies der Fall sein, trägt Hundepension Bergparadies nicht die Verantwortung. Außerdem wird ein Aufpreis verrechnet.

Nichtabholung des Hundes
Bei Nichtabholung des Hundes zum vereinbarten Zeitpunkt, oder einvernehmlicher Verlängerung der Aufenthaltsdauer, werden die zusätzlichen Tage dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Es ist der Hundepension vorbehalten, bei Nichtabholung des Hundes einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. Bei Nichtabholung des Hundes spätestens nach zwei Wochen, ist es der Hundepension Bergparadies vorbehalten, den Hund ins Tierheim zu bringen. Evtl. Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

Kundendaten
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Hundebetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Hundepension Bergparadies behält sich das Recht vor, während der Betreuung Fotos, sowie Videos aufzunehmen und diese ggf. auf der Homepage und anderen sozialen Netzwerken zu veröffentlichen.

Stornierung
Bei einer Stornierung, bis drei Wochen vor dem Aufnahmedatum, entstehen keine Stornogebühren. Bei einer Stornierung, bis eine Woche vor dem Aufnahmedatum, verrechnen wir 30 %, bei Stornierung innerhalb einer Woche vor dem Aufnahmedatum verrechnen wir 50 % der Kosten des gebuchten Aufenthalts.

Läufige Hündin
Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist, oder während des Aufenthalts wird. Die Hundepension Bergparadies berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 5 € pro Tag. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Hundepension Bergparadies verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters.

Bring- und Abholzeiten
Die Hunde, die zur Hundepension kommen, können am Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag und nach Vereinbahrung Sonntag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr und am Donnerstag von 8:00 bis 14:00 Uhr gebracht und abgeholt werden. Die Hunde, die zur Tagesbetreuung kommen, können jeweils in derselben Zeit gebracht und abgeholt werden. Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht. Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundepension Bergparadies vor den zu betreuenden Hund in Notpension unter zu bringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 8 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen.

Freier Auslauf
Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Hundepension Bergparadies, dem in die Hundepension Bergparadies gegebenen Hund, ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.
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