Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
zeitweise Betreuung von Hunden, sowie alle für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundepension
Bergparadies im Rahmen der zeitweisen Betreuung des
Hundes.
Begriffsbestimmung
„Hundepension“ bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des
Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung des
Unternehmen Hundepension Bergparadies verbleibt.
„Hundetagesbetreuung“ bedeutet, dass der Hund am selben Tag
während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht
über Nacht bleibt.
Besichtigung/Beratung/Buchung
Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger
Terminvereinbarung möglich. Jegliche Besonderheiten, wie
Verpflegung und medizinische Versorgung sind durch den
Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der
Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel, wie
Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig
mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt
werden. Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen
des zu betreuenden Hundes, sowie den Verdacht darauf,
insbesondere aggressive oder ängstliche
Verhaltensauffälligkeiten, sind der Hundepension bei der Buchung
mitzuteilen. Der Hundehalter ist verpflichtet, eine
Kontaktperson zu nennen, die die Hundepension Bergparadies
jederzeit erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson
wird durch die Hundepension bei auftretenden gesundheitlichen
oder psychischen Störungen, sowie Eingewöhnungsprobleme des
Hundes die das gewöhnliche Maß übersteigen, sofort
benachrichtigt. Weiters wird der Hundehalter bzw. die
Kontaktperson benachrichtigt, falls der Hund in der Hundepension
Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, wodurch eine
gefahrlose Führung unmöglich gemacht wird. Der Hundehalter, oder
die angegebene Kontaktperson, hat in diesen Fällen Sorge zu
tragen, dass der Hund abgeholt wird. Der Halter bestätigt, dass
alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig, aktuell und
wahrheitsgetreu sind.
Haftung
Für Erkrankungen, Verletzungen, Entlaufen, Diebstahl oder
Ableben des Hundes während des Aufenthalts besteht für die
Hundepension nur eine Haftung, bei vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Verhalten, ebenso für Folgeschäden, resultierend
aus Entlaufen des Hundes. Für eigene mitgebrachte Gegenstände
des Hundehalters (z.B.: Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen,
etc.) übernimmt die Hundepension Bergparadies keine Haftung. Der
Hundehalter hält die Hundepension gegenüber etwaigen Ansprüchen
Dritter schad- und klaglos.
Zahlung
Der Kunde verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag
festgelegten Preis in Euro zu bezahlen. Diese sind bis zur
nächsten Änderung gültig. Der Hundepensionspreis wird Im Voraus
und in bar oder nach Absprache per Überweisung auf das Konto:
RAIFFEISEN BANK LURNFELD-MÖLLTAL EGEN, BANKSTELLE LENDORF
BIC: RZKTAT2K412 IBAN: AT223941200000342188
Kontoinhaber: Michael Pließnig – Hundepension Bergparadies entrichtet. Zusätzlich entstandene Leistungen wie Tagesbetreuung, Verlängerung der Betreuungszeit, Notpension, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich Hundepension Bergparadies das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Kunde den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.
RAIFFEISEN BANK LURNFELD-MÖLLTAL EGEN, BANKSTELLE LENDORF
BIC: RZKTAT2K412 IBAN: AT223941200000342188
Kontoinhaber: Michael Pließnig – Hundepension Bergparadies entrichtet. Zusätzlich entstandene Leistungen wie Tagesbetreuung, Verlängerung der Betreuungszeit, Notpension, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich Hundepension Bergparadies das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Kunde den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.
Impfung/Krankheit/Tod
Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die
Hundepension Bergparadies, dass dieser über einen gültigen,
seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt.
Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose,
Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens
4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht.
Der gültige Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen
Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes
vorzulegen und wird in der Hundepension Bergparadies hinterlegt.
Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass in
Notfällen und bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen die
erforderliche Behandlung bei einem Tierarzt erfolgt, der von der
Hundepension Bergparadies bestimmt wird. Die Hundepension wird
für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf
Rechnung des Kunden eine Tierarztpraxis mit der tierärztlichen
Versorgung und Behandlung des Hundes zu beauftragen. Die Kosten
übernimmt der Hundehalter. Der Hundehalter bestätigt, dass sein
Hund entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und
Ungeziefer ist. Sollte eine Behandlung durch die Hundepension
Bergparadies nötig werden, wird diese auf Kosten des
Hundehalters durchgeführt werden. Bringt ein Hund nachweislich
eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Hundehalter des Hundes
die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und
Mitbehandlung angesteckter Pensions- und Besucherhunde Verstirbt
ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt
werden. Auf Wunsch wird die Hundepension Bergparadies einen
Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die
Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen
im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.
Futter
Bei Abgabe des Hundes ist jeder Besitzer dazu verpflichtet, das
gewünschte Futter für die Aufenthaltszeit mitzubringen. Wenn
dies nicht der Fall ist, bekommt der Hund „Rinti“ Trockenfutter.
Bei Futterumstellung ist es möglich, dass bei dem Hund Durchfall
auftreten kann. Sollte dies der Fall sein, trägt Hundepension
Bergparadies nicht die Verantwortung. Außerdem wird ein Aufpreis
verrechnet.
Nichtabholung des Hundes
Bei Nichtabholung des Hundes zum vereinbarten Zeitpunkt, oder
einvernehmlicher Verlängerung der Aufenthaltsdauer, werden die
zusätzlichen Tage dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Es ist
der Hundepension vorbehalten, bei Nichtabholung des Hundes einen
Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. Bei
Nichtabholung des Hundes spätestens nach zwei Wochen, ist es der
Hundepension Bergparadies vorbehalten, den Hund ins Tierheim zu
bringen. Evtl. Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung
gestellt.
Kundendaten
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten
und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden.
Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle
Hundebetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die
Hundepension Bergparadies behält sich das Recht vor, während der
Betreuung Fotos, sowie Videos aufzunehmen und diese ggf. auf der
Homepage und anderen sozialen Netzwerken zu
veröffentlichen.
Stornierung
Bei einer Stornierung, bis drei Wochen vor dem Aufnahmedatum,
entstehen keine Stornogebühren. Bei einer Stornierung, bis eine
Woche vor dem Aufnahmedatum, verrechnen wir 30 %, bei
Stornierung innerhalb einer Woche vor dem Aufnahmedatum
verrechnen wir 50 % der Kosten des gebuchten Aufenthalts.
Läufige Hündin
Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu
informieren, dass seine Hündin läufig ist, oder während des
Aufenthalts wird. Die Hundepension Bergparadies berechnet
hierfür eine Zusatzleistung von 5 € pro Tag. Sollte der
Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw.
eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und
dieses der Hundepension Bergparadies verschweigen, wird für die
dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der
Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei
entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des
Hundehalters.
Bring- und Abholzeiten
Die Hunde, die zur Hundepension kommen, können am Montag,
Dienstag, Mittwoch, Freitag und nach Vereinbahrung Sonntag
jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr und am Donnerstag von
8:00 bis 14:00 Uhr gebracht und abgeholt werden. Die Hunde, die
zur Tagesbetreuung kommen, können jeweils in derselben Zeit
gebracht und abgeholt werden. Ein Anspruch auf andere Bring- und
Abholzeiten besteht nicht. Kann der Hundehalter die Abholzeit
nicht einhalten, behält sich die Hundepension Bergparadies vor
den zu betreuenden Hund in Notpension unter zu bringen. Eine
Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 8 Uhr am Folgetag
möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im
vollen Umfang zu tragen.
Freier Auslauf
Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die
Hundepension Bergparadies, dem in die Hundepension Bergparadies
gegebenen Hund, ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten
Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit
einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und
übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden
Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der
Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien
Auslauf auf dem Gelände bekommt.